Kranke Beamte bekommen Geld für ausgefallenen Urlaub

EU-Richtlinie über Urlaub

Wer als Beamter zu krank für den Urlaub ist, kann auf Geld hoffen - sofern er nämlich in den Ruhestand tritt. Die höchsten EU-Richter stellten damit klar, dass der im Beamtenrecht vorgesehene Verfall des Urlaubs nicht rechtens ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit seinem Urteil vom 3. Mai 2012 entschieden (Az. C-337/10).

Der EuGH verwies darauf, dass sich der Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub aber nur auf den von der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehenen Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr beschränkt. Die Differenz zu einem höheren Urlaubsanspruch muss demzufolge nicht ausgeglichen werden.

Das höchste EU-Gericht widersprach mit seiner Entscheidung der Auffassung der Stadt Frankfurt am Main: Diese hatte argumentiert, die EU-Richtlinie sei nicht anwendbar. Das deutsche Beamtenrecht sehe nämlich keine Geldabfi...


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