Jobcenter muss die Rechtschreibförderung bezahlen

Sozialgerichtsurteile im Überblick

Auch Schüler mit der Deutschnote 3 haben grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose Zusatzförderung, wenn sie besondere Schwächen in der Rechtschreibung haben. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle nach einer Mitteilung vom 26. April 2012 (Az. L7 AS43/12 B ER).

Im konkreten Fall muss das Jobcenter nun die Lernförderung für zwei Kinder bezahlen, die die 6. und 8. Klasse einer Hauptschule besuchen, wie das Gericht in Celle mitteilte

Das Jobcenter hatte die Kosten nicht übernehmen wollen und argumentiert, dass die Versetzung der Schüler nicht gefährdet sei. Das Gericht jedoch betonte, dass sich die Rechtschreibung nicht nur auf das Fach Deutsch auswirke, sondern auf die Leistung in allen Fächern. Zudem sei die Rechtschreibung für den weiteren Lebensweg von Bedeutung.

Jobcenter muss nicht die Nebenkosten nachzahlen

Ein Jobcenter übernimmt für einen früheren Hartz-IV-Bezieher nicht automatisch die Nachzahlung von Nebenkosten. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden (Az. S 10 AS 200/12 ER).

Eine Frau aus Mainz hatte im De...


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