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Die neuen Rechte für Telefonkunden

Einfacher Anbieterwechsel und Mitnahme der alten Telefonnummer

Telefonkunden sind seit dem 10. Mai 2012 deutlich besser gestellt. An diesem Tag trat eine ganze Reihe neuer Regelungen in Kraft.

● Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer künftig auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen. ● Umzug: Bei Umzüge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/226987.die-neuen-rechte-fuer-telefonkunden.html

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