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Ein langer Weg für 3,26 Euro Fahrgeld

Landessozialgericht urteilt zugunsten von Hartz-IV-Bezieherin

Der Sachbearbeiter habe falsch gerechnet, das Jobcenter muss Reisekosten nachzahlen, urteilte das Gericht. Der Klageweg ist für Harzz-IV-Betroffene oft der einzige Weg, zu ihrem Recht zu kommen.

Die Sozialgerichte in Deutschland sind gut beschäftigt mit Entscheidungen in Zusammenhang mit Hartz IV. Jüngstes Beispiel dafür ist ein zweijähriger Streit durch die Instanzen um 3,26 Euro. Diese wurden jetzt der Klägerin - eine ALG-II-Bezieherin aus Bayern - durch eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichtes zugesprochen. Das für die Frau zuständige Jobcenter hatte die Fahrtkosten zu e...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/227357.ein-langer-weg-fuer-euro-fahrgeld.html

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