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Entschädigung: Land legt Berufung ein

Karlsruhe (dpa/nd). Im Verfahren um eine Entschädigung von ehemaligen Sicherungsverwahrten hat das Land Baden-Württemberg Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft am Montag bekannt. In einem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe war vier ehemaligen Sicherungsverwahrten ein Schmerzensgeld von insgesamt 240 000 Euro zugesprochen worden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/227476.entschaedigung-land-legt-berufung-ein.html

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