Mündiger Patient unerwünscht

Krankenkassen und Verbände kritisieren den Kabinettsentwurf zu Patientenrechten als unzureichend

Einen Gesetzentwurf zu Patientenrechten verabschiedete gestern das Bundeskabinett. Er stärke Patienten gegenüber Ärzten, Heilberuflern und Krankenkassen, meinen die Ressortchefs von Justiz und Gesundheit. Er tue deutlich zu wenig für die Menschen, kritisieren Opposition und Patientenvertreter.

Wer kennt keine Geschichte abenteuerlicher Vorgänge in Krankenhäusern und Arztpraxen? Versehentlich das falsche Bein amputiert, ein unverträgliches Medikament verabreicht, die OP-Schere im Bauch vergessen . . . Einige Studien gehen von 17 000 Behandlungsfehlern im Jahr aus, andere nehmen 100 000 an. Will sich ein Betroffener gegen Pfusch zur Wehr setzen, hat er oft Schwierigkeiten, Unterlagen einzusehen und meistens wenig Chancen, medizinische Fehler zu beweisen. Ein Patientenrechtegesetz wird daher von den Betroffenen seit langem gefordert und von der Politik ebenso lange versprochen.

Gestern wurde ein Gesetzentwurf der Regierung vorgelegt. Nach dem Bekunden von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) soll er die bereits vorhanden Patientenrechte und Grundlagen für Gerichtsurteile in einem eigenen Gesetz bündeln und die Rechte der Patienten stärken. So sollen ...


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