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U-Haft für Einbrecher

Justizsenator will stärker abschrecken

  • Lesedauer: 2 Min.

(dpa). Angesichts stark zunehmender Wohnungseinbrüche in Berlin setzt sich Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) dafür ein, Täter verstärkt in Untersuchungshaft zu nehmen. »Die zumeist reisenden Einbrecher wissen derzeit, dass sie der Strafe immer wieder entkommen. Die Abschreckungswirkung der Haft ist praktisch außer Kraft gesetzt«, sagte Heilmann. »Wenn wir etwas gegen die reisenden Einbrecher-Banden erreichen wollen, darf das so nicht bleiben.« Polizei, Staatsanwaltschaft und Haftrichter entwickelten jetzt in engerer Zusammenarbeit Gegenstrategien.

Allein von Januar bis Ende April wurden laut Polizei 4214 Anzeigen wegen Wohnungseinbrüchen und damit knapp 21 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum gestellt. Im Vorjahr wurden mit 11 006 Einbrüchen gut 26 Prozent mehr als noch 2010 registriert. Den Anstieg führen die Ermittler vor allem auf kriminelle Banden aus Osteuropa zurück.

Aus Sicht der Justiz sei das Problem, dass man zwar durchaus Täter erwischt, sie aber wieder laufen lassen müsse, sagte der CDU-Politiker. Das liege daran, dass sie als Ersttäter in der Regel eine Bewährungsstrafe zu erwarten hätten. Genau deswegen werde in der Regel keine U-Haft angeordnet. »Und dann sind sie wieder weg, nicht verurteilt und beim nächsten Einbruch gelten sie wieder als Ersttäter. Da beißt sich die Katze in den Schwanz«, sagte der Senator.

Dieser Kreislauf müsse mit rechtsstaatlichen Mitteln durchbrochen werden, so Heilmann. So werde jetzt ein Muster zusammengestellt, welche Beweise eine U-Haft rechtfertigten. »Die Polizei muss wissen, welche Ermittlungsergebnisse gebraucht werden.«

Zudem müssten Staatsanwälte vor Gericht stärker erklären, »dass wir zur Sicherstellung der Verfolgung häufiger U-Haft brauchen.« Als Haftgrund sollte die Fluchtgefahr verstärkt in den Blick gerückt werden. »Derzeit funktioniert die Kette zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Haftrichter nicht gut genug«, stellte Heilmann fest.

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