Gehaltserhöhung oder steuerfreie Zuwendung?

Tipps der Steuerberaterkammer Berlin

Eine Gehaltserhöhung ist immer willkommen. Leider bleibt oft von der Erhöhung wegen anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nur wenig übrig. Steuerfreie Zuwendungen, wie Prämien, Gutscheine oder Sachzuwendungen, können da eine echte Alternative sein.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Umwandlung von bereits vereinbartem Lohn in steuerfreie Leistungen ist nicht zulässig. Über Beispiele informiert die Steuerberaterkammer Berlin.

Arbeitskleidung

Mitarbeitern kann berufstypische Arbeitsbekleidung unentgeltlich oder kostengünstig überlassen werden, ohne dass dies steuerpflichtig ist. Kann die Kleidung auch privat genutzt werden, liegt eine steuerpflichtige Sachleistung vor.

Belegschaftsrabatte

Grundlage für Belegschaftsrabatte sind die veranschlagten Preise für Waren oder Dienstleistungen, wie sie von Endabnehmern verlangt werden. Mitarbeitern kann hierauf ein Rabatt in Höhe von vier Prozent steuerfrei bis zu einer Höchstsumme von 1080 Euro jährlich gewährt werden.

Weiterbildung und Studiengebühren

Eine Weiterbildung, die überwiegend im betrieblichen Interesse des Ar...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.