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Energie und Holz

Steuervorteil

Wann und wo haben Hauseigentümer Steuervorteile bei Bau und Ausbau? Einige Urteile von Finanzgerichten geben Auskunft.

Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach betreibt, ist grundsätzlich zum Abzug der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer aus Aufwendungen berechtigt, die mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. So entschied der Bundesfinanzhof (Urteile vom 19. Juli 2011, Az. XI R 29/10, XR R 21/10, XI R 29/09). Möbelkosten Für Handwerkerleistungen in ihrem Haus...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/228091.energie-und-holz.html

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