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BGH stärkt Mieterrechte

Betriebskosten-Vorauszahlung

Erst die Betriebskosten falsch abrechnen und dann dem Mieter kündigen. Das war bislang in Extremfällen möglich. Nun korrigierte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung: Mit seinem am 15. Mai 2012 verkündeten Urteil (Az. VIII ZR 245/11 u.a.) stärkte der BGH die Rechte von Mietern bei der Erhöhung von Betriebskosten-Vorauszahlungen, so dass Mieter jetzt besser vor unberechtigten Kostenerhöhungen geschützt sind.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/228093.bgh-staerkt-mieterrechte.html

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