Öffnungsklausel für Eliten

Die Bundesregierung will das Kooperationsverbot in der Bildung nur für die Spitzenforschung aufheben

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Bund soll Hochschulen stärker mitfinanzieren können. Dafür will die Regierung das bisherige Verbot für Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich lockern. Momentan sieht es allerdings nicht danach aus, dass die Grundgesetzänderung die nötigen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat bekommen wird.

Die überraschende Ankündigung aus dem Bildungsressort hatte Hoffnungen geweckt. Das Kooperationsverbot für Bund und Länder solle gelockert werden, hieß es im Frühjahr. Inzwischen ist klar: Die selbst verordnete Bildungsbremse bleibt weitgehend unangetastet. Ministerin Annette Schavan will lediglich Einrichtungen an Hochschulen »von überregionaler Bedeutung« dauerhaft finanzieren können, sprich, ihre Exzellenzinitiative auf feste Beine stellen. Das Kabinett beschloss gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes. Bisher kann der Bund lediglich befristet einzelne Projekte an Hochschulen unterstützen. Nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können institutionell gefördert werden.

Schavan benötigt für ihr Vorhaben viele Stimmen der Opposition und einer großen Mehrheit der Bundesländer. Für Grundgesetzänderungen sind Zweidrittel-Mehrheiten im Bundestag un...


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