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Einzeln gehandelt

Nun ist er also vom Tisch, der Mindestlohn im Einzelhandel. Zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, teilte das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (IAB) gestern in Nürnberg mit. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten beide den Branchenmindestlohn befürwortet, aber es hat eben nicht sollen sein. Das Gesetz schreibt eine Tarifbindung von mindestens 50 Prozent vor, damit das Bundesarbeitsmi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/228373.einzeln-gehandelt.html

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