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Volljährig geistig behinderte Person als Pflegekind

Bundesfinanzhof zum Anspruch auf Kindergeld

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unlängst die Voraussetzungen präzisiert, unter denen eine nach Eintritt der Volljährigkeit in den Haushalt aufgenommene geistig behinderte Person als Pflegekind angesehen werden kann - mit der Folge, dass für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/228769.volljaehrig-geistig-behinderte-person-als-pflegekind.html

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