Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Volljährig geistig behinderte Person als Pflegekind
Bundesfinanzhof zum Anspruch auf Kindergeld
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unlängst die Voraussetzungen präzisiert, unter denen eine nach Eintritt der Volljährigkeit in den Haushalt aufgenommene geistig behinderte Person als Pflegekind angesehen werden kann - mit der Folge, dass für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/228769.volljaehrig-geistig-behinderte-person-als-pflegekind.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.