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Erst reservieren, dann zahlen

Grundstückskauf

Den Kaufpreis für ein Grundstück sollte man erst dann entrichten, wenn im Grundbuch eine sogenannte Auflassungsvormerkung eingetragen ist. Das rät der Verband der Privaten Bausparkassen. Die Auflassung, also die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel, muss zusätzlich zum Kaufvertrag erfolgen und von beiden Seiten vor einem Notar erklärt werden. Wenigstens sollte eine N...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/228773.erst-reservieren-dann-zahlen.html

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