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Vorauszahlung bei Reisen - bei 20 Prozent ist Schluss

Reiserecht

Reiseveranstalter dürfen bei Buchung einer Pauschalreise von ihren Kunden nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Vorauszahlung verlangen. Das entschied kürzlich das Landgericht Leipzig und schlug sich damit auf die Seite des Verbrauchers. Klauseln, die eine höhere Anzahlung vorsehen, sind unzulässig. Der ADAC sieht in diesem Urteil (Az. 08 O 3545/10) eine weitere Stärkung des Verbr...

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