Finanzamt verschickt unter Vorbehalt

Grundsteuerbescheide

Finanzämter stellen Grundsteuerbescheide seit April nur noch unter Vorbehalt aus. Darüber hatten sich Anfang des Jahres die Finanzministerien von Bund und Ländern geeinigt. Die für die Berechnung der Grundsteuer geltenden Einheitswerte werden verfassungsmäßig geprüft.

Bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2010 (Az. II R 60/08) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) ein neues Bewertungssystem für die Grundsteuer gefordert. Weil die zur Ermittlung der Grundsteuer verwendeten Einheitswerte in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammen, seien diese veraltet und widersprächen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Bundesverfassungsgericht überprüft

Mit der Überprüfung dieser Angelegenheit ist derzeit das Bundesverfassungsgericht beschäftigt (Az. 2 BvR 287/11). Aufgrund des Verfahrens hatten Steuerexperten Immobilieneigentümern empfohlen, gegen den Grundsteuerbescheid 2011 und der darauffolgenden Jahre einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides zu stellen, bzw. bei Ablehnung dagegen Einspruch zu erheben. Die Finanzämter sind angewiesen, alle eingegangenen Anträge und Einsprüche bis zum En...


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