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Weiterhin 70 000 Haushalte mit zu hohen Mieten
Neue Rechtsverordnung in Berlin zu den Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfänger
Nach neuer Rechtsverordnung des Senats von Berlin (Wohnaufwendungsverordnung WAV vom 3. April 2012) für die Wohnkostenübernahme von ALG-II-Empfängern werden weiterhin 70 000 Bedarfsgemeinschaften Mieten zahlen, die über den Richtwerten liegen - das ist das Ergebnis einer Studie des Forschungsinstitutes TOPOS, die der Berliner Mieterverein in Auftrag gegeben hat. Die WAV ist am 1. Mai 2012 in Kraft getreten (siehe auch nd-Berlinausgabe vom 23. Mai 2012, Seite 9).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/229487.weiterhin-haushalte-mit-zu-hohen-mieten.html
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