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Dachwohnung

Zulagen

Die staatliche Eigenheimrente gibt es auch für Dachausbau oder andere Umbauten an bestehenden Gebäuden. Durch die baulichen Veränderungen muss neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen werden. »Allerdings«, so Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen, »muss der neu entstandene Wohnraum vom Zulagenberechtigten selber genutzt werden. Ist hingegen die Vermietung des Dachgesc...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/230165.dachwohnung.html

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