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Rechtslage hat sich inzwischen verändert

Leserfrage zur Kündigungsfrist und Betriebszugehörigkeit

Ich bin seit 2003 in der Firma beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt war ich 18 Jahre alt. Jetzt erhielt ich die Kündigung mit der Frist von vier Wochen. Der Chef meint, die längeren Kündigungsfristen wirken erst ab meinem 25. Lebensjahr. Stimmt das?Evelyn H., Sömmerda Der § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt die Dauer der Kündigungsfristen der Arbeitsvertragspartner. Der Abs. 1 enthält die Gr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/230175.rechtslage-hat-sich-inzwischen-veraendert.html

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