EuGH zu Kündigungsfrist und Diskriminierungsverbot

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschloss schon im Januar 2010 (Az. C - 555/07), dass die im § 622 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelte Nichtanerkennung der Betriebszugehörigkeit bis zum 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfristen gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen verstößt und damit rechtswidrig ist.

Nach dem EuGH-Beschluss läuft es in den EU-Ländern normalerweise so ab, dass - da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt - das Parlament bei nächster Gelegenheit die Gesetzesänderung vornimmt und die rechtswidrige Regelung beseitigt, weil sie nicht mehr angewandt werden darf.

Doch im deutschen Bundestag war das anders: In der Sitzung am 27. Oktober 2011 brachten die Fraktionen von SPD und Grünen Gesetzentwürfe ein, die die Streichung des rechtswidrigen Passus vorsahen. Damit sollte nach fast zwei Jahren der EuGH-Entscheidung endlich für Rechtssicherheit gesorgt werden. Doch die schwarz...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.