Entscheidung auf Basis der Freiwilligkeit

Organspende neu geregelt

Die Organspende in Deutschland wird neu geregelt. Nach der mehrheitlichen Zustimmung im Bundestag für die sogenannte Entscheidungslösung nahm die Reform die letzte Hürde am 15. Juni 2012 im Bundesrat. Danach soll künftig jeder Bürger von den Krankenkassen regelmäßig zu einer Entscheidung zur Organspende aufgefordert werden. Es gibt keinen Zwang zur Entscheidung. Die Organspende kann nur von Hirntoten angenommen werden.

Außerdem wurden im Bundestag eine Reihe von Änderungen beim Ablauf der Organspende und Verbesserungen im Versicherungsschutz für Lebendspender beschlossen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen müssen künftig in regelmäßigen Abständen Versicherten ab 16 Jahre Informationsmaterial zur Organspende zur Verfügung stellen. Auch bei der Passausgabe in den Ämtern sollen die Bürger die entsprechenden Unterlagen erhalten.

Spenderausweis in Chipkartenformat

Der Post soll auch der Organspendeausweis in Chipkartenformat beiliegen. Er ist momentan für Ärzte die sicherste Antwort auf die Frage, ob ein Patient nach dem Hirntod Organe spenden will oder nicht. Auf dem Spenderausweis können bestimmte Organe angegeben werden.

In einigen Jahren sollen die Versicherten ihre Entscheidung zur Organspende auch auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentieren können. Sobald dies technisch möglich ist, sollen sie sich von den Krankenkassen...


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