»Ein bisschen Hunger, dann gehen die«

Richter in Karlsruhe kritisieren deutlich das Asylbewerberleistungsgesetz

  • Dirk Farke, Karlsruhe
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte gestern darüber, ob eine Grundsicherung für Asylbewerber weit unterhalb des Hartz-IV-Satzes rechtmäßig ist.

Mit zwei Vorlagen des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 2010 setzte sich gestern der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes auseinander. Die Frage dahinter: Kann man unter dem Asylbewerberleistungsgesetz menschenwürdig leben?

Empfangen wurden die Verhandlungsteilnehmer in Karlsruhe von Aktivisten von Pro Asyl, den Landesflüchtlingsräten und Campact, die mit Transparenten und Flugblättern auf die erniedrigende und beschämende Situation der Betroffenen aufmerksam machten. »Es ist eine Schande, dass das Bundesverfassungsgericht einspringen muss, weil die Regierung sich weigert, sozialverantwortlich zu regieren«, erklärt Günter Metzges von Campact. Und diese »Schande« drückt sich zum Beispiel so aus: Obwohl dies für die Länder, die grundsätzlich für die Versorgung der unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallenden Menschen zuständig sind, teurer ist, werden oft nur Sachleistungen statt Geldleistungen gewährt...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.