Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Auch bei Berufsausbildung von Au-pairs im Ausland?

Kindergeldzahlung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil seine Rechtsprechung bestätigt, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. In einem solchen Fall besteht Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/230747.auch-bei-berufsausbildung-von-au-pairs-im-ausland.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.