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Selbstbedienung vom Restaurantchef

Fristlose Kündigungen

Wer in einem Restaurant arbeitet, muss für die Bewirtung seiner persönlichen Gäste auch bezahlen - sonst droht die fristlose Kündigung.

Der Restaurantleiter lud zu seiner eigenen Geburtstagsfeier in das ihm anvertraute Restaurant. In die Kasse zahlte er rund 1600 Euro. Grundlage hierfür sei der von den Servicekräften per Strichliste erfasste Verzehr. Ein Betrag von 350 Euro war gekennzeichnet mit »1 x Fleisch diverses«. Der Gastgeber hatte im Restaurant 60 Desserts machen lassen, die sich auf keiner Abrechnung fanden. Daraufhin wu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/230757.selbstbedienung-vom-restaurantchef.html

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