Marketing mit Beigeschmack

Immer mehr Politiker und Organisationen fordern Gesetz gegen Geldgeschenke von Pharmafirmen an Ärzte

Größere Zuwendungen von Arzneimittelherstellern an niedergelassene Ärzte sind nach geltendem Recht zulässig, urteilten vor einigen Tagen die Richter. Jetzt mehren sich Stimmen, die dieser Bestechung ein Ende machen und das Gesetz ändern wollen.

Jeder kennt die Situation im Wartezimmer: Eine Pharmareferentin wird vor einem ins Sprechzimmer des Arztes gebeten - meist hat sie ein Köfferchen mit Medikamentenmustern dabei, die der Arzt dann seinen Patienten schenken darf. Manchmal wird er auch selbst mit Geld bedacht - in der Hoffnung, dass sich die Produkte des großzügigen Herstellers in seinen Verordnungen so zahlreich wie möglich wiederfinden.

Alle Versuche, diese fragwürdigen Geschäftsbeziehungen zu unterbinden, scheiterten bisher zu Gunsten freiwilliger Erklärungen der Arzneihersteller, die allerdings nicht eingehalten werden. Ein Urteil des Hamburger Landgerichtes, das eine Pharmareferentin und einen Arzt wegen eines solchen Geschäftsgebarens zu Geldstrafen verurteilt hatte, wurde vor einigen Tagen vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe kassiert. Die Referentin hatte einem Mediziner rund 18 000 Euro gegeben - aufgeteilt in 16 als Vortragshonorare getarnte Einzelsummen. Kein ...


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