Gericht: Religionsfreiheit hat ihre Grenzen

Religiöse Beschneidung ist Körperverletzung

  • Oliver Eberhardt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Das Landgericht Köln hält die religiöse Beschneidung von Jungen für Körperverletzung. Damit haben die Richter eine Debatte angestoßen, die in anderen Ländern bereits sehr kontrovers geführt wird. Und die längst nicht nur Muslime und Juden betrifft.

Beim Kleinen von den Nachbarn soll's jetzt auch gemacht werden. Nächste Woche, verkündete Mutter vor einigen Tagen auf der Straße, habe man den Termin beim Kinderarzt, zum Ohrlochstechen. »Der hat doch da den Freund, der jetzt auch welche hat, und das sieht so süß aus«, sagte sie ihrer Gesprächspartnerin: »Der Arzt meint, es sei am Besten, das zu machen, wenn das Kind den Schmerz noch nicht zuordnen kann.« Mittlerweile hat er es sich anders überlegt. »Wir nehmen hier keinerlei Eingriffe mehr vor, für die es keinen medizinischen Grund gibt«, sagt eine Mitarbeiterin am Mittwochmorgen. In anderen Praxen ist Ähnliches zu hören: Keine Ohrlöcher mehr. Und schon gar keine religiösen Beschneidungen.

Denn nach Ansicht des Landgerichts in Köln ist es eine Körperverletzung, einen Jungen zu beschneiden, ohne dass es einen medizinischen Grund gibt, auch dann, wenn die Beschneidung aus religiösen Motiven heraus erfolgen soll. Dass der angeklagt...


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