Alter schützt vor Abschiebung nicht

Kritik an neuer Verordnung zur Härtefallkommission in Niedersachsen

Schwarz-Gelb in Niedersachsen hat eine geänderte Verordnung für die Härtefallkommission beschlossen, die Flüchtlingen im Bemühen um ein Bleiberecht helfen kann. Die Neufassung geht der Opposition aber nicht weit genug. Sie bemängelt unter anderem, dass kranke und alte Menschen in puncto Abschiebung nach wie vor keinen besonderen Schutz genießen.

Früher als von Insidern erwartet, hat das Niedersächsische Kabinett eine Neuregelungen für die Härtefallkommission besiegelt. Grund dafür mag der kürzliche Rückzug dreier Kirchenvertreter aus der Kommission sein. Zu den Gründen dafür sagte einer der Kirchenmänner: Nicht humanitäre Belange, sondern in erster Linie einwanderungspolitische Interessen prägten die Beschlüsse des Gremiums.

Schon seit 2009 fordern SPD, Grüne und LINKE eine Reform der Verordnung für jene Kommission, die prüft, ob dringende persönliche oder humanitäre Gründe einer Abschiebung entgegen stehen. Trifft dies zu, empfiehlt das neunköpfige Gremium dem Innenministerium, den betroffenen Menschen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Bislang war zu einer positiven Entscheidung eine Zweidrittelmehrheit der ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder erforderlich. Die neue Verordnung verlangt nur noch die einfache Mehrheit - eine der wesentlichen Änderungen.

Innenminister Uw...


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