Assistenzkraft ersetzt Laptop- Spracherkennung

LSG-Urteile in Kürze

Behinderte Studenten können kein Laptop mit Spracherkennungssoftware als Eingliederungshilfe beanspruchen, wenn ihnen bereits Assistenzkräfte als Hochschulhilfe gewährt wurden. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem Beschluss vom 23. April 2012 entschieden (Az. L 2 SO 906/12 B).

Im entschiedenen Rechtsstreit hatte die behinderte Studentin im letzten Studienjahr ein Laptop mit Spracherkennungssoftware beim Sozialhilfeträger beantragt. Sie benötige den Computer für das Verfassen von Hausarbeiten und der Masterarbeit.

Der Sozialhilfeträger lehnte den Antrag ab. Denn der Studentin stehe 18 Stunden am Tag ein Assistenzdienst zur Verfügung, der auch zur Ho...


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