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Vier Jahre Haft für Verena Becker

Urteil und wenig Klarheit nach 91 Verhandlungstagen im Buback-Prozess

Der Stammheimer RAF-Prozess endete mit vier Jahren Haft für Verena Becker. Zur Aufklärung des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Frühjahr 1977 konnte das Verfahren freilich nicht viel beitragen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/231957.vier-jahre-haft-fuer-verena-becker.html

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