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Rechtsschutz für Homo-Paare

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam (dpa). Homo-Paare können sich zunächst auch in Brandenburg über eine steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren freuen. Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werden eingetragene Lebenspartnerschaften von homosexuellen Paaren auf Antrag beim Finanzamt bei der Einkommensbesteuerung und der Wahl der Lohnklasse vorläufig gleich behandelt, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Das Land gewährt Betroffenen Rechtsschutz.

Aufgrund der Gesetzeslage ist eine Gleichstellung von Lebenspartnern nach wie vor nicht möglich. Die einzelnen Bundesländer können die Lebenspartner aber bis zu einer Gerichtsentscheidung auf Antrag gleich behandeln. Auch andere Länder wie Berlin und Nordrhein-Westfalen machen von dieser Regelung Gebrauch. Umstritten ist vor allem das Ehegattensplitting, das für Lebenspartnerschaften nicht gilt. Es senkt die Steuerbelastung von Eheleuten.

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