Kurzfristigkeit wird Pflicht

Pflegeberatung

Pflegebedürftige sollen künftig schneller und umfassender über die Leistungen der Pflegekassen und anderer Träger beraten werden. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Beratung künftig innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag auf eine Pflegestufe erfolgen - auf Wunsch auch zu Hause.

Bisher ist in Paragraf 7 des Sozialgesetzbuches XI (SGB) nur von einer »zeitnahen« Beratung die Rede. In der Praxis wird laut Information des Bundesgesundheitsministeriums die »frühzeitige Beratung nicht in dem Maße gewährleistet, wie es erforderlich ist«.

Kann eine Pflegekasse diese Frist beispielsweise mangels geeigneten Personals n...


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