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Gespräch geplatzt: Keine Fahrtkosten

Ein Bewerber, der nicht rechtzeitig zum Vorstellungsgespräch erscheint, bleibt auf seinen Fahrtkosten sitzen, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz (Az. 3 Sa 540/11). Nach Auffassung des Gerichts gilt diese Entscheidung, wenn das Gespräch wegen der Verspätung nicht geführt wird. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Bewerbers um eine Arbeitsstelle ab. Der Klä...

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