Fahrerlaubnis weg - auch wenn Punktekonto gefallen ist

Flensburger Verkehrszentralregister

Wer im Flensburger Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hatte, verliert seinen Führerschein auch dann, wenn inzwischen der Punktestand unter diese Punktegrenze gefallen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt in einem aktuellen Urteil vom 4. Juni 2012 (Az. 3 L 356/12.NW) entschieden.

Der Antragsteller hatte am 21. April 2011 einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Kreisverwaltung Germersheim entzog ihm daraufhin mit Bescheid vom 22. Februar 2012 die Fahrerlaubnis, obwohl der Punktestand zu diesem Zeitpunkt nur noch 15 Punkte betrug. Gegen diese kraft Gesetzes sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Betroffene Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteberechnung sei fehlerhaft.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig, weil der Antragsteller sich durch Erreichen von 18 Punkten am ...


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