Vorstoß für bessere Bezahlung

Bremer Bürgerschaft beschließt Mindestlohngesetz

  • Christian Klemm
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Als erstes deutsches Bundesland hat Bremen ein Mindestlohngesetz. Es schreibt dem Land und seinen beiden Städten Bremen und Bremerhaven vor, Beschäftigten mindestens 8,50 Euro pro Stunde zu bezahlen.

Die Lohnuntergrenze gilt ab 1. September für alle Unternehmen, an denen das Land Bremen mehrheitlich beteiligt ist. Der Mindestlohn muss außerdem von Firmen bezahlt werden, die öffentliche Aufträge erhalten oder Bürgschaften des Landes in Anspruch nehmen. Auch andere Zuwendungsempfänger öffentlicher Mittel, zum Beispiel Kultureinrichtungen, Wohlfahrtsverbände und Sportvereine, sind durch das Gesetz verpflichtet, 8,50 Euro Stundenlohn zu zahlen. Selbst Unternehmen, die die landeseigene Wirtschaftsförderung bekommen, sind künftig daran gebunden. Die Privatwirtschaft dagegen bleibt von dem am Mittwoch beschlossenen Gesetz unberührt.

»Überall dort, wo Bremer Gelder eingesetzt wurden, gilt der Mindestlohn«, sagte André Städler, Sprecher der SPD-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft, gegenüber »nd«. Damit geht das Br...


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