Kein hinreichender Tatverdacht trotz verbotener Methode

Staatsanwaltschaft stellt im Fall Erfurt das Verfahren gegen den Mediziner Andreas Franke ein

  • Gerd Holzbach und Dominik Kortus, SID
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Keine Strafe gegen den Arzt, doch ein Verstoß von Sportlern gegen die Anti-Doping-Regeln: Dies ist die klare Aussage der Staatsanwaltschaft Erfurt, die am Mittwoch die Einstellung des Verfahrens gegen den Sportmediziner Andreas Franke bekanntgab. Auf einige der 30 am Olympiastützpunkt in Erfurt behandelten Sportler könnten nun weitere Verfahren durch die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA zukommen.

»Wir nehmen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis. Ungeachtet der Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen betreiben wir die von uns bereits eingeleiteten sportrechtlichen Verfahren zügig und konsequent weiter«, erklärte die NADA am Mittwoch. Eine erste Entscheidung hatte es bereits im Fall der Eisschnellläuferin Judith Hesse gegeben. Bei der Erfurterin, die sich selbst wegen einer Behandlung nach dem 1. Januar 2011 angezeigt hatte, wurde kein Verschulden festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt teilte am Mit...


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