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Bundesbruder auf »Schmiss abgeführt«

Urteil im Burschenschafterprozess gefällt

Das Landgericht Bonn hat entschieden: Der Burschenschafter Christian Becker darf seinen Bundesbruder als »rechtsextrem« bezeichnen.

Nach Ansicht der Richter sind Beckers Äußerungen, wonach Norbert Weidner einer der führenden Köpfe rechtsextremer Burschenschafter sein soll, vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und keine unzulässige Unterstellung, wie Weidner behauptete. Das beträfe laut Gericht auch die Aussage, Weidner plane mit anderen Burschenschaften eine rechtsextreme Studentenpartei nach dem Vorbild des österreich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/232409.bundesbruder-auf-schmiss-abgefuehrt.html

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