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Wasserbetriebe kassieren Niederlage

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben vor Gericht eine Niederlage kassiert. Mit einem bereits am 6. Juli ergangenen Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, die Beschwerde des hauptstädtischen Wasserversorgers gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückzuweisen.

Hintergrund des Prozesses sind die laufenden Streitigkeiten zwischen den Berliner Wasserbetrieben und der Bundeskartellbehörde. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten Anfang Juni verfügt, dass die Trinkwasserpreise in der Hauptstadt zu hoch sind und massiv gesenkt werden. Bereits seit Beginn des kartellrechtlichen Verfahrens im Februar 2010 wehrt sich der Wasserversorger juristisch gegen die grundsätzliche Anwendbarkeit des Kartellrechts. Das Argument der BWB: Die Berliner Trinkwasserpreise werden durch landesrechtliche Vorgaben bestimmt, sind damit also kein Preis, sondern eine Gebühr. Deshalb würde das Bundeskartellamt »kompetenzwidrig« Aufsichtsmaßnahmen wahrnehmen.

In dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der »nd« vorliegt, wird dies zurückgewiesen: »Diese Argumentation überzeugt weder in ihrem grundsätzlichen Ansatz noch in ihrer Anwendung auf den konkreten Fall.« Der Beschluss des 16. Senats des OVG Münster ist unanfechtbar. Nun hat das für Kartellsachen zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden, inwiefern das Bundeskartellamt berechtigt ist, Preissenkungen des Trinkwassers in Berlin zu verfügen. Das Urteil wird noch für dieses Jahr erwartet.

Während sich das Bundeskartellamt jetzt in seiner Zuständigkeit durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bestätigt sieht, spielten die Berliner Wasserbetriebe die Bedeutung des Urteils herunter. Die Verwehrung des Verwaltungsgerichtsweges betrifft »allein die formale Frage, vor welcher Gerichtsbarkeit die Anwendbarkeit des Kartellrechts geltend gemacht werden kann«. »Über die Kernfrage, ob Kartellrecht auf die BWB anwendbar ist, sagt das Urteil nichts aus«, meinen die Wasserbetriebe.

Sollte die juristische Klärung das Gegenteil erweisen, erklärten die BWB sich erneut bereit, die zu viel gezahlten Wasserentgelte rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 zurückzuerstatten. Bürgerinitiativen wie der Berliner Wassertisch, aber auch die Berliner Verbraucherzentrale hatten vor kurzem dazu geraten, Trinkwasser nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Die Aussicht auf geringere Tarife dürften nach dem OVG-Urteil definitiv gestiegen sein.

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