Freiburger Freispruch für Neonazi

Versuchter Totschlag nicht eindeutig nachzuweisen

Verwunderung lag am Donnerstag in den Gesichtern der Zuhörer im gefüllten Saal des Freiburg Landgericht, als das Urteil gegen den Neonazi Florian Stech verkündet wurde: Freispruch.

»Das darf doch wohl nicht wahr sein«, entfuhr es einer Zuhörerin, die - nach dem Äußeren zu urteilen - nicht zu den anwesenden Vertretern aus der linken Szene gehörte. Im Zweifel für den Angeklagten gelte in Deutschland auch für Neonazis, versuchte die Vorsitzende der Strafkammer, Eva Kleine-Cosak, den Freispruch zu begründen. Es gebe schließlich kein Gesinnungsstrafrecht in Deutschland.

Angriff per Auto

Viele Zuhörer im Gerichtssaal würden dieser Aussage der Vorsitzenden nach der Urteilsbegründung wohl widersprechen. Auch der Staatsanwalt und die beiden Rechtsvertreter der Nebenkläger meinten - so war zumindest ihrer Mimik zu entnehmen - in der falschen Veranstaltung zu sitzen.

Staatsanwalt Florian Rink hatte wegen versuchten Totschlags in drei Fällen eine Haftstrafe von drei Jahren ...


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