Mit Gottes Segen?

Kommentar von Rainer Balcerowiak

Es gibt diverse quasi rechtsfreie Räume in der deutschen Arbeitswelt. Und dies nicht nur für prekär Beschäftigte in Privatfirmen, sondern auch für die rund 1,3 Millionen Angestellten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände. Für sie gilt weder das Verbot von Diskriminierung aufgrund ihrer Weltanschauung oder sexuellen Orientierung, noch das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht zur Durchsetzung tariflicher Forderungen. Auch das Betriebsverfassungsgesetz hat in kirchlichen Einrichtungen keine Gültigkeit. Zum üblichen Arsenal »christlicher« Unternehmen gehören ferner Ausgliederungen in Billiglohn-Tochterfirmen und der Einsatz von Leiharbeitern, wie eine neue Studie der D...


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