Jagdaussteiger stört Förster und Bauern

Zweischneidige Konsequenzen eines Straßburger Urteils für Artenvielfalt im Wald

  • Benjamin Haerdle
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einem Urteil zugunsten eines Grundeigentümers kürzlich Waldbesitzer, Bauern und Jäger schwer verärgert. Die Richter bestätigten nämlich das Recht des Eigentümers, keine Jagd zu dulden.

Wie viele Rehe, Hirsche und Wildschweine dem deutschen Wald gut tun, darüber gehen die Meinungen zwischen Jägern und Naturschützern seit jeher auseinander. Geregelt ist die Jagd im Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Ländergesetzen. Und die dekretieren auf allen bejagbaren Grundstücken die Jagdpflicht, egal ob in privatem oder staatlichem Besitz.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat diese Pflicht Ende Juni aufgeweicht. Künftig, so urteilten die Richter in Straßburg, müssten Eigentümer die Jagd auf Grundstücken, die kleiner als 75 Hektar sind, nicht mehr dulden. Dies verstoße gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei, begründeten sie ihr Urteil. Recht bekam damit ein Vegetarier aus Baden-Württemberg, der zwei Wald- und Wiesenflächen mit einer Größe...


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