Diskriminierung von Mietern kann teuer werden

Mieterinteressen

Ein Vermieter, der Mietinteressenten aus diskriminierenden Gründen - etwa wegen Hautfarbe oder Herkunft - ablehnt und sie dabei auch noch beleidigt, kann sich auf empfindliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen einstellen. Dies geht laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Hintergrund: Gleichbehandlungsgesetz

Seit 2006 verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens jede Diskriminierung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Besondere Bedeutung hat dieses Gesetz natürlich im Arbeitsrecht -...


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