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Auch Baulärm in zentraler Stadtlage erlaubt eine Mietminderung

Mietmängel

Sie zahlten eine hohe Miete für ihre Fünf-Zimmer-Wohnung im Westend von Frankfurt am Main. 2010 begannen in unmittelbarer Nachbarschaft Abriss- und Sanierungsarbeiten - ein unerträglicher Baulärm war die Folge.

Pressluft und Bohrhammer waren täglich außer sonntags von 7 bis 19 Uhr im Einsatz. Zwischen Wohnung und Baustelle liegen etwa 100 Meter und einige Garagen. Lange erduldeten die Mieter den Krach, ohne die Miete herabzusetzen. Im Februar 2011 kündigten sie eine Mietkürzung an und teilten den Vermieterinnen mit, künftig nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Schließlich forderten die Mieter, die Verm...

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