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Die Berechnung individuell prüfen
Unterhaltszahlung
Bei der Berechnung der Unterhaltspflicht für ein Kind muss geprüft werden, ob der Betroffene in der Lage ist, für die Summe aufzukommen.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen bei unzureichendem Einkommen zwar grundsätzlich fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden, die ein Unterhaltspflichtiger erzielen könnte, wenn er eine »ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit ausüben würde«. Die Gerichte müssten stets die Verhältnismäßigkeit prüfen, entschieden die Bundesrichter in Karlsruhe in drei Beschlüssen. Zu bea...
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