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Keine »Überwachungspflicht« unter Ehepartnern
Internetrecht bei Filesharing
Die Inhaberin eines Internetanschlusses kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Mai 2012 (Az. 32 C 157/12 / 18) nicht ohne Weiteres auf Schadenersatz für Filesharing (englisch für Dateien teilen) verklagt werden, wenn auch ihr Ehemann den Computer mitbenutzt.
Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung betonte das Gericht, dass man seinen Ehepartner nicht überwachen muss. Beim Filesharing wird von der Musikindustrie vom ermittelten Inhaber einer IP-Adresse oft die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zusätzlich können noch erhebliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Meist werden diese Ansprüch...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/232875.keine-ueberwachungspflicht-unter-ehepartnern.html
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