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Unter dem Minimum geht nicht

Karlsruhe ordnet höhere Leistungen für Asylsuchende an

Die niedrigen Geldleistungen für Asylbewerber verstoßen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt und klargestellt: Die Menschenwürde gilt für alle, auch für Flüchtlinge.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/232989.unter-dem-minimum-geht-nicht.html

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