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Falschauskunft als Indiz für Diskriminierung?

Begründet ein Arbeitgeber seine Maßnahme gegenüber dem Arbeitnehmer, so muss diese Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung bedeuten Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. Juni 2012 (Az. 8 AZR 364/11) hervor.

Die türkische Klägerin wurde von der Beklagten zunächst befristet für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Dezember 2008 als Sachbearbeiterin eingestellt. Im Oktober 2008 fand ein Personalgespräch statt, in dem es auch um Arbeitsfehler der Klägerin ging. Im November 2008 wurde die Verlängerung der befristeten Beschäftigung für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Januar 2010 vereinbart. Im Septe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/233447.falschauskunft-als-indiz-fuer-diskriminierung.html

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