Traum und Trauma

Beschneidung: Falsches Urteil mit falscher Begründung

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Längst hat die Debatte um das Urteil des Landgerichts Köln vom Juni, in dem die Beschneidung (Zirkumzision) als Körperverletzung gewertet wurde, den juristischen Ursprung verlassen. Die Frage soll jetzt vom Gesetzgeber politisch entschieden werden. Ein Gesetz soll den Vorhaut-Verlust legitimieren.

Das ist bedauerlich, denn das Gerichtsurteil wirft die Frage auf, ob es überhaupt ein Gesetz braucht. Im Berliner »Tagesspiegel« kam kürzlich der Staatsrechtler Holm Putzke zu Wort, auf dessen Argumentation sich die Kölner Richter stützten. Putzke hatte bereits 2008 in einem Aufsatz die Zirkumzision als Körperverletzung gewertet und gemeint, dieser Eingriff sei strafbar. Die Beschneidung sei »eine Körperverletzung wie jede andere Operation auch«. Sie sei schmerzhaft, könne zu Traumata führen, ohne dass sie medizinisch notwendig sei. Das Ritual müsse man nicht verbieten, es aber verschieben bis zu einem Zeitpunkt, da Kinder in der Lage sei...


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