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Kürzung der Leistung bei Unfall mit 0,55 Promille

Kaskoversicherung

Verursacht ein Autofahrer mit 0,55 Promille Blutalkohol und im ermüdeten Zustand einen Verkehrsunfall, so darf die Kaskoversicherung die Entschädigung um ein Viertel kürzen. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-4 U 101/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Der Fall: Ein Autofahrer kam ohne äußere Einwirkung von der Fahrbahn ab und geriet in einen Grünstreifen. Dort kollidierte der Wagen mit einem Verkehrszeichen und fuhr sodann auf die Fahrbahn zurück, wo er eine halbe Drehung vollzog. Der Fahrer war zu diesem Zeitpunkt - wie ihm selbst bewusst war - ermüdet. Die Blutalkoholkonzentration des Mannes lag bei 0,55 Promille. Seine Kaskoversicherung ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234115.kuerzung-der-leistung-bei-unfall-mit-promille.html

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