Saisonarbeiter haben Anspruch auf Kindergeld

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte ausländischer Wanderarbeiter gestärkt. Die Luxemburger Richter gaben am 12. Juni 2012 zwei Männern aus Polen Recht, die einige Monate in Deutschland gearbeitet und dort Kindergeld beantragt hatten, das ihnen aber verwehrt wurde (Az. C-611/10 und Az. C-612/10).

Die Wanderarbeiter dürften gegenüber Einheimischen nicht benachteiligt werden, zumal sie in Deutschland ihre Steuern gezahlt hätten, unterstrich das höchste EU-Gericht.

Einer der Polen hatte vier Monate als Saisonarbeiter in einer Gärtnerei gearbeitet, s...


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