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Zuschlag auch für Beamte in Homo-Ehe

Karlsruhe (AFP/nd). Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben grundsätzlich Anspruch auf den sogenannten Familienzuschlag. Die bis Ende 2008 geltende Ungleichbehandlung gegenüber verheirateten Beamten ist verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Das Gericht stärkte darin die rechtliche Stellung von Lebenspar...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234313.zuschlag-auch-fuer-beamte-in-homo-ehe.html

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